Für Arztpraxen in Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht weiter. In Rheinland-Pfalz sind seit dem 2. April zwar die meisten verpflichtenden Corona-Regeln entfallen. Es bleiben aber noch
Aktuell führen wir wieder H2-Atemtests in unserer Praxis durch. Allerdings muss hierfür die Indikation von Ihrem Hausarzt gestellt werden und Sie benötigen eine Überweisung hierfür.
Wir bitten weiterhin um die Beachtung der folgenden Punkte: Bitte halten Sie sich an die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske).