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AKTUELLES

Maskenpflicht in Arztpraxen

Für Arztpraxen in Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht weiter.

In Rheinland-Pfalz sind seit dem 2. April zwar die meisten verpflichtenden Corona-Regeln entfallen. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.

Bitte denken Sie daran für Ihren Besuch in unserer Praxis zu Ihrem Termin eine medizinische Maske mitzubringen.

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